Neuer Fahrer für unser Tragkraftspritzenfahrzeug

14.07.2025
Feuerwehr
Für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen ist in der Regel eine Sonderfahrerlaubnis, oft als "Feuerwehrführerschein" bezeichnet, ausreichend. Diese Sonderregelung ermöglicht es Feuerwehrangehörigen mit einem gültigen PKW-Führerschein (Klasse B), bestimmte Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen zu führen, ohne einen teuren LKW-Führerschein (Klasse C1 oder C) erwerben zu müssen.

Nachdem Maschinistenlehrgang und der internen Ausbildung (10 Fahrstunden) konnte unser Kamerad Jannik Rang nun seine Fahrprüfung ablegen. Dem theoretischen Teil (Fahrzeug- und Gerätekunde) folgte eine Prüfungfahrt und die Fertigkeiten in Sachen "Einparken, Wenden und Rückwärtsfahren" wurden getestet.

Als Ausbilder fungierte Günter Rang und als Prüfer KBI Danny Hieckmann, der unserem Prüfling eine sehr gute Ausbildung bescheinigte.. 

Herzlichen Glückwunsch an Jannik Rang zum bestandenen Führerschein und allzeit eine unfallfreie Fahrt.